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Mehrgenerationenhaus: Ort der Begegnung

ZUHAUSE – Wie das nachbarschaftliche Miteinander gefördert werden kann und was zu beachten ist.

Mehrgenerationenhaus: Ort der Begegnung

Ein Mehrgenerationenhaus kann für alle Beteiligten das Alltagsleben bereichern, denn es ist ein Begegnungsort, an dem das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Jüngere helfen Älteren und umgekehrt. Damit ein solches Projekt aber auch funktioniert, sollten die Beteiligten gut planen, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Je mehr die Generationen im Vorfeld fest vereinbaren, umso harmonischer funktioniert später das Zusammenleben. Wichtig bei allen Zukunftsvisionen: Das Leben geht weiter, und die Verhältnisse ändern sich permanent. Schon in wenigen Jahren sind aus netten Kleinkindern pubertierende Teenager geworden, die mehr Freiraum beanspruchen. Die Älteren brauchen dann vielleicht ebenerdige Wohnräume.         

Nicht selten steht hinter einem Mehrgenerationenhaus eine Genossenschaft, die den Bau oder Umbau plant und sich auch um die gemeinsame Verwaltung kümmert. Aber auch andere Varianten sind denkbar. Dabei ist es wichtig, die zukünftigen Besitzverhältnisse zu regeln. Denn davon hängt ab, wer wie viel Mitspracherecht bei der Gestaltung und Nutzung der Immobilie hat, rät der VPB. Zwei weitere Varianten: 1) Ein großes Haus im Alleineigentum: Eine Partei besitzt ein großes Haus, die andere Partei ist Mieter. Der Vorteil: Die Entscheidungen liegen in einer Hand. Das Zusammenleben wird über die Hausordnung geregelt. Die Zukunft kann über Erbe und Vorkaufsrechte abgesichert werden. Ein Wechsel einzelner Parteien ist jederzeit möglich. 2) Die Immobilie in Form einer Wohneigentumsanlage: Hier können Wohnungen unabhängig voneinander bewohnt und vererbt werden. Der gemeinschaftliche Besitz einer Immobilie muss detailliert geklärt werden. Wichtig zu bedenken: Sobald ein Objekt nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilt werden soll, muss es sich auch baulich aufteilen lassen. Und zwar so, dass die nötige Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden kann.

Zum Mehrgenerationenhaus hat der VPB einen Ratgeber herausgegeben. Kostenlos herunterladbar unter www.vpb.de