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Mehr Unterstützung bei der Fortbildung ab 2020

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Mehr Unterstützung bei der Fortbildung ab 2020

Auch nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung investieren viele in die eigene Weiterbildung. Ein Maurer zum Beispiel, der seinen Meister macht, um später einmal seinen eigenen Betrieb zu führen. Solche Fort- und Weiterbildungen wollen finanziert sein. Dabei kann das sogenannte Aufstiegs-BAföG helfen.Egal, ob Meister, Erzieher, Techniker, Fach- oder Betriebswirt – das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) unterstützt die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Vielen ist es noch als „Meister-BAföG“ bekannt. „Mit der neuen Bezeichnung fühlten sich aber mehr Menschen angesprochen“, sagt Brigitte Seyfried vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).Wer hat Anspruch?Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums ist das jeder, der zur Fortbildungsprüfung oder zur Fachschule zugelassen wird. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Häufig wird aber eine abgeschlossene Erstausbildung erwartet. Der angestrebte berufliche Abschluss muss außerdem über dem von Facharbeitern, Gesellen, Gehilfen und über dem Abschluss an einer Berufsfachschule liegen.Seit 2016 können auch Bachelorabsolventen eine Förderung erhalten. Allerdings muss die Fortbildung selbst finanziert werden, um gefördert werden zu können. Wer sich für eine Förderung interessiert, sollte auch beachten: Generell muss die Fortbildungsmaßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, um gefördert zu werden, wie Birgit Szybalski von der Handwerkskammer Münster erklärt.Da man während einer Fortbildung in Vollzeit kein Geld verdiene, sei die Beantragung des Aufstiegs-BAföG aber auf jeden Fall sinnvoll, meint Szybalski. „Die Meistervorbereitung und -prüfung kann, je nach Gewerk, mehr als 10 000 Euro kosten.“ Die wenigsten bekämen die Fortbildung ohne BAföG gestemmt.Was wird gefördert?Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Die Kosten für Lehrgänge und Prüfungen erhalten Geförderte in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren – und zwar unabhängig von ihrem Einkommen und ihrem Vermögen. Die Grenze hierfür liegt bei 15 000 Euro. 40 Prozent der Förderung kommen als Zuschuss vom Land, bei den restlichen 60 Prozent handelt es sich um ein günstiges Darlehen vom Bund. Ebenso bekommen Geförderte eine Unterstützung für Materialkosten.Wer seine Fortbildung in Vollzeit macht, kann außerdem einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen und Vermögen ab.Und wo können Interessierte einen Antrag stellen? Das ist nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt. Meistens sind es die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Szybalski rät Interessierten, sich frühzeitig beraten zu lassen. Auch Unterstützung bei der Antragstellung sei durchaus sinnvoll. Das Formular könne schnell undurchschaubar werden.Wer einen Antrag stellt, hat gute Chancen, gefördert zu werden. „Die Förderung für die Lehrgangskosten bekommt fast jeder, der eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann“, sagt Birgit Szybalski. Auch die Förderung der Unterhaltungskosten sei drin, da diese nur vom eigenen Einkommen und Vermögen – und nicht wie beim Studierenden-BAföG von dem der Eltern – abhängig ist.Ausbau ist geplantDie Bundesregierung plant einen substanziellen Ausbau des Meister-BAföGs. 350 Millionen Euro steckt das Bundesbildungsministerium in die Aufstiegsförderung. So soll es das Aufstiegs-BAföG ab August 2020 anders als bisher für jede einzelne Fortbildungsstufe neu geben – angefangen vom „Berufsspezialist“, über den „Bachelor Professional“ bis hin zum „Master Professional“.Gefördert werden also alle drei Fortbildungsstufen: beispielsweise vom Gesellen zum Servicetechniker, vom Servicetechniker zum Meister und vom Meister zum Betriebswirt im Handwerk. Darüber hinaus werden künftig bei vollzeitschulischen Fortbildungsmaßnahmen alle Kosten übernommen. Bisher war dies nur für die Hälfte der angefallenen Kosten der Fall.Mehr Informationen: www.aufstiegs-bafoeg.de

BUNDESREGIERUNG - Aufstiegs-BAföG wird ausgebaut.

27.12.2019 13.00 Uhr

Mehr Unterstützung bei der Fortbildung ab 2020-2
In zwölf Handwerksberufen gilt 2020 wieder die Meisterpflicht – dazu gehört auch der Fliesenleger.Wer sich zum Meister qualifizieren will, kann Aufstiegs-BAföG beantragen. FOTO: INA FASSBENDER/DPA