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Landkreis Mansfeld-Südharz: Lockerungen bei der Corona-Testpflicht

CORONA-PANDEMIE Niedrige 7-Tage-Inzidenz erlaubt Abweichungen von den geltenden Regelungen

Landkreis Mansfeld-Südharz: Lockerungen bei der Corona-Testpflicht

Im Zusammenhang mit der nach wie vor niedrigen 7-Tage-Inzidenz an Corona-Neuinfektionen im Landkreis Mansfeld-Südharz gelten seit dem 16. Juli 2021 ungebrochen Regelungen, die Abweichungen von der Testpflicht erlauben. Darauf wies Landrat André Schröder hin. 

Die Lockerungen gelten für folgende Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote:

Außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbaren Einrichtungen, Veranstaltungen von soziokulturellen Zentren, Bürgerhäusern, Seniorenbegegnungsstätten und -treffpunkten und Angeboten der Mehrgenerationshäuser, Veranstaltungen von Kultureinrichtungen, Spielhallen und Spielbanken, Wettannahmestellen, Tierhäuser und andere Gebäude in Tierparks, zoologische und botanische Gärten sowie ähnliche Freizeitangebote, Indoor-Spielplätze, Saunen und Dampfbäder, Stadt- und Naturführungen, in geschlossenen Räumen von Gaststätten, beim Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen sowie privaten Sportanlagen.

Landrat André Schröder appelliert zudem an alle bisher noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger das Angebot des mobilen Impfteams des Landkreises anzunehmen und sich impfen zu lassen: „Ärmel hoch! Mit nur einem kleinen Pieks schützen Sie Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen“.

Bislang haben 52,5 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Mansfeld-Südharz bereits ihre Zweitimpfung erhalten. Mit dem Einsatz des Impfbusses sind die Impfangebote vor allem im ländlichen Raum inzwischen zugänglicher.

Die mobilen Impfstationen sind am Freitag, 27. August, jeweils von 12 bis 18 Uhr noch am REAL-Markt in Hettstedt und am Kaufland in der Lutherstadt Eisleben im Einsatz. Geimpft wird der Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson.

Die aktuellen Termine des Impfmobils werden auf www.mansfeldsuedharz.de veröffentlicht. QUELLE: LANDKREIS MSH