Halle/Saalekreis ANZEIGE

Meilenstein für die Patientenversorgung

ARZNEIMITTELTHERAPIE: Apotheken bieten zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen

Meilenstein für die Patientenversorgung

Apotheken bieten jetzt zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen an, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Die Experten vor Ort geben gern Auskunft dazu. FOTO: ABDA

Bereits im Juni 2022 hatte es die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) per Pressemitteilung bekanntgegeben: Zukünftig werden viele Patientinnen und Patienten in ihren Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen erhalten, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Die pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie. „Das ist ein Meilenstein für die Patientenversorgung. Mit den neuen Leistungen können wir Versorgungsdefizite beheben und die Effizienz der individuellen Arzneimitteltherapie verbessern“, sagte Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA.

Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote der Apotheke, wenn sie

• fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen
• gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln erhalten (orale Antitumortherapie)
• nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsuppressiva)
• einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen
• gegen eine Atemwegserkrankung Medikamente zum Inhalieren erhalten

Ohne ärztliche Verordnung möglich

Rechtliche Grundlage der pharmazeutischen Dienstleistungen ist das 2020 in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG).

Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, sagt dazu: „Wir haben lange für die pharmazeutischen Dienstleistungen gekämpft und verhandelt. Jetzt gibt es ein gutes Leistungsportfolio, das die Apotheken auch im Interesse der Patienten umsetzen können, ohne dass es dazu einer ärztlichen Verordnung bedarf.“ Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer erklärt: „Alle pharmazeutischen Dienstleistungen werden qualitätsgesichert erbracht. Die Bundesapothekerkammer hat für Apothekenteams passende Hilfestellungen erarbeitet. Für einige Dienstleistungen sind spezielle Fortbildungen nach Vorgaben der Bundesapothekerkammer zu absolvieren. Deswegen kann es sein, dass nicht alle Apotheken schon alle Dienstleistungen anbieten können. Als Patient fragt man am besten einfach bei seiner Apotheke nach, welche angeboten werden.“

Mehr Informationen: www.abda.de