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BERATUNG: Was hilft Betroffenen wirklich?: Herausforderung Pflege

Tag der professionell Pflegenden wieder im Blickfeld. Hohe Heimkosten, Personalmangel und kräftezehrende Arbeit der Angehörigen.

BERATUNG: Was hilft Betroffenen wirklich?: Herausforderung Pflege

Wenn sich abzeichnet, dass ein dauerhafter Pflegebedarf entsteht, sollte man sich so früh wie möglich Hilfe und Beratung suchen. FOTO: STOCK.ADOBE.COM

Der 12. Mai, der Tag der professionell Pflegenden, rückt auch in diesem Jahr wieder ins Blickfeld, dass es nach wie vor große Probleme in der Pflege gibt. Sei es das Ringen um eine Pflegereform, hohe Heimkosten, Personalmangel oder die kräftezehrende Arbeit, die pflegende Angehörige täglich leisten.

In Deutschland werden pflegebedürftige Menschen meist im eigenen Zuhause von Angehörigen und nahestehenden Personen unterstützt. Was für dabei wichtig ist, um seinen Weg durch den Dschungel der Leistungen zu finden, erklärt Pflegerechtsexpertin Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW.

Was ist zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit besonders wichtig?

Wichtig ist Beratung, Beratung und nochmals Beratung. Eine kostenlose Pflegeberatung bieten die Pflegestützpunkte, die Pflegekassen, die Pflegeberatungen der Wohlfahrtsverbände und Kommunen sowie für privat Pflegeversicherte die Compass Pflegeberatung. Mit dieser Hilfe kann für jeden Einzelfall eine passende Unterstützung gemeinsam mit den Betroffenen entwickelt werden.

Wann sollte man einen Pflegegrad beantragen?

Am besten so früh wie möglich, denn Leistungen werden erst nach Antragstellung gewährt. Der Unterstützungsbedarf entwickelt sich häufig schleichend: Zuerst holt man sich Hilfe bei beschwerlichen Aufgaben, etwa beim Fenster putzen. Dann wird es langsam immer mehr, zum Beispiel wird Unterstützung beim Duschen oder bei den Mahlzeiten nötig, ohne dass die Betroffenen und ihre Angehörigen, die meist die ersten Unterstützenden sind, über einen Pflegegrad nachdenken.

Aber pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man gar nichts mehr kann. Der Pflegegrad ist Voraussetzung, um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, etwa auch sogenannte Entlastungsleistungen für Hilfe im Haushalt. Wird der Pflegegrad abgelehnt oder eine Höherstufung nicht gewährt, können Betroffene sich zum Beispiel an die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentralen wenden.

Was tun, wenn der Pflegefall plötzlich eintritt?

Wenn sich nach einem akuten Ereignis, wie zum Beispiel nach einem Sturz oder einem schweren Schlaganfall, abzeichnet, dass ein dauerhafter Pflegebedarf entsteht, sollten Betroffene sich so früh wie möglich an den Sozialdienst des Krankenhauses wenden. Hier wird in der Regel die Entlassung der Patienten geregelt und es werden Hilfsmittel und die weitere Versorgung, wie zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst, organisiert. VZ NRW