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Industrie behauptet sich

Konjunkturumfrage I: Andere Branchen melden zum Teil große Probleme

Industrie behauptet sich

Der Einzelhandel, im Bild der Einkaufspark Nova in Günthersdorf, ist durch die pandemiebedingten Einschränkungen stark betroffen. FOTO: KATRIN SIELER

Die Bilanz der Unternehmen im Süden Sachsen- Anhalts fällt nach einem Jahr Corona-Krise zwiespältig aus: Die Industrie der Region behauptet sich und blickt sogar recht zuversichtlich in die Zukunft. Dies ergibt die aktuelle Konjunkturumfrage der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK). Hingegen sind Betriebe aus anderen Wirtschaftszweigen deutlich pessimistischer – all jene, die von Beschränkungen betroffen sind. „In der Dienstleistungswirtschaft, im Handel, im Gastgewerbe, aber auch bei Verkehrs- und Logistikunternehmen ist die Stimmung weiter im Keller“, berichtet IHK-Konjunkturexperte Danny Bieräugel. Der IHK-Geschäftsklimaindex, in den die Einschätzungen aller Firmen zu Lage und Perspektiven einfließen, zeige: „Insgesamt erholt sich die Konjunktur in der Region nicht.“

IHK-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Thomas Brockmeier betont: „Unternehmen mehrfach oder als Hängepartie gar monatelang in eine Zwangspause zu schicken, um sie anschließend per Knopfdruck reaktivieren zu wollen – dieser Ansatz kann nur scheitern“. Gebraucht werde nun eine neue, tragfähige Strategie: „Ein Leben und Arbeiten ,mit Corona’ muss möglich werden!“ Brockmeier präzisiert: Impfen, Testen und Nachverfolgen sollten zusammengeführt und mit einem wachen Blick auf die Auslastung der Intensivbetten kombiniert werden. 

Die Ergebnisse des IHK-Konjunkturberichtes im Einzelnen: Die Industrie setzt ihre Erholung fort. Das Geschäftsklima in dieser Branche steigt auf 14,8 Punkte und liegt damit höher als der Wert Ende 2020 (9,5 Punkte). Die aktuelle Geschäftslage bewerten die Unternehmen konstant auf gutem Niveau, gestützt durch eine robuste Auslandsnachfrage. Bei den Geschäftserwartungen haben erstmals seit 2019 wieder die Optimisten die Oberhand. Dabei rechnen die regionalen Industrieunternehmen mit steigenden Absätzen nicht nur im Ausland, sondern auch wieder in der Region und in den alten Bundesländern.

Das Baugewerbe hat die Talfahrt vorerst gestoppt. Insbesondere der Ausblick für die Unternehmen hellt sich auf: Das aktuelle Quartal bringt nicht nur die – saisonübliche – Frühjahrsbelebung. Das Geschäftsklima steigt gegenüber dem Vorquartal deutlich auf 11,5 Punkte an und erreicht damit beinahe wieder den Vorjahreswert. Der Rückgang bei den Auftragseingängen scheint vorerst beendet zu sein. Die Bauunternehmen erwarten wieder bessere Geschäfte.
Das Dienstleistungsgewerbe befindet sich auch ein Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie weiter fest im Würgegriff der Eindämmungsmaßnahmen. Besonders stark leiden die personenbezogenen Dienstleistungsunternehmen. Beim Geschäftsklima – der Indexwert liegt bei -2,7 Punkten – ist eine Erholung nicht abzusehen. Ihre Geschäftslage bewerten die Unternehmen so schlecht wie seit dem Jahr 2005 nicht mehr. Die Erwartungen bleiben trotz einer leichten Verbesserung weiterhin pessimistisch.

Der Handel meldet einen schwachen Jahresstart, insbesondere die Lagebewertung trübt ein. Hier schlagen sich weiter ausbleibende Lockerungen nieder: Das Geschäftsklima ist fast unverändert mit -3,0 Punkten negativ – ohne Hoffnung auf eine Erholung wie 2020. IHK

Die Corona-Pandemie schürte viele Ängste  

IWH: Insolvenzwelle nach Rückkehr zur Antragspflicht unwahrscheinlich

Eine Insolvenzwelle nach der Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht ist nach Ansicht des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) unwahrscheinlich. Die verlängerte Aussetzung habe in erster Linie Branchen betroffen, die für die sogenannten November- und Dezemberhilfen des Bundes antragsberechtigt waren, erklärte Steffen Müller, Leiter der Insolvenzforschung am IWH. Von der Sonderregelung hätten somit insbesondere kleine und mittlere Betriebe der Gastronomie und des Einzelhandels profitiert. Für alle anderen Branchen habe die Antragspflicht bereits seit dem 1. Januar gegolten.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht war zum 1. Mai beendet worden. Das habe vielerorts Ängste vor einer Insolvenzwelle geschürt, hieß es in einer IWH-Mitteilung. Die Aussetzung sollte verhindern, dass durch die Pandemie unverschuldet in Not geratene Unternehmen pleite gehen und verschwinden. Normalerweise muss der Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung die Meldepflichten für überschuldete Firmen ausgesetzt, die beantragte Staatshilfen noch nicht ausbezahlt bekommen hatten.

Zuletzt sank die Zahl der bundesweiten Unternehmensinsolvenzen. Laut IWH-Insolvenztrend wurden im April 769 Personen- und Kapitalgesellschaften als insolvent gemeldet. Nach einer kräftigen Zunahme im März seien somit die Insolvenzzahlen im April im Vergleich zum Vormonat um zehn Prozent gesunken und lägen damit sogar deutlich unter dem Niveau des Vorjahresmonats. dpa