Dokumente immer anpassen
Im Alter gut umsorgt
Wer durch einen Unfall oder eine Erkrankung ganz oder teilweise handlungsunfähig wird, kann wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen. Er benötigt einen rechtlichen Betreuer. Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich vorbeugend eine andere Person bestimmen, die dann im eigenen Namen stellvertretend handeln soll, wie das Bundesjustizministerium auf seiner Internetseite erklärt. Mit einer solchen Vollmacht lässt sich vermeiden, dass der Betreuer durch ein Betreuungsgericht eingesetzt wird. Denn Ehe- oder Lebenspartner sowie andere Familienangehörige haben bei Volljährigen keine automatische Befugnis auf die Vertretung in allen Angelegenheiten. Auf der Seite des Justizministeriums ist auch eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht zu finden. Mit einer öffentlichen Beglaubigung – zum Beispiel bei einer Behörde oder einem Notar – wird bestätigt, dass die Unterschrift auf der Vollmacht wirklich die eigene ist. Mit einer notariellen Beurkundung kann zusätzlich der Inhalt der Vollmacht rechtlich abgesichert werden. Besondere streng bei Vollmachten sind oft Kreditinstitute. Das Justizministerium rät daher, der für die Betreuung vorgesehenen Person zusätzlich eine Kontovollmacht einzurichten, damit es im Ernstfall nicht zu Problemen kommt.
19.11.2018 15.00 Uhr
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sollten regelmäßig überprüft werden. Ändern sich die Lebensumstände, zum Beispiel durch eine Scheidung, sollte das berücksichtigt werden, erklärt die Rheinische Notarkammer in Köln. Denn die in den Dokumenten genannten Bevollmächtigten treffen wichtige Entscheidungen, falls der Betroffene dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Mit einer Patientenverfügung legt man fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. In einer Vorsorgevollmacht wird bestimmt, wer für den Vollmachtgeber im Notfall entscheidet. Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und für diesen Fall keine Vorsorge getroffen hat, wird von Amts wegen ein Betreuer bestellt. Der Betreuer wird häufig aus dem Kreise der nächsten Angehörigen ausgewählt.