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Ein Rahmen zur Orientierung gesucht: Statt Mietspiegel gibt es die IHK Halle-Dessau Gewerbeimmobilienpreis-Umfrage 2022

IHK: Da kein regelmäßiger „Mietspiegel“ vorhanden ist, läuft eine Umfrage zu Gewerbemieten im Landkreis.

Ein Rahmen zur Orientierung gesucht: Statt Mietspiegel gibt es die IHK Halle-Dessau Gewerbeimmobilienpreis-Umfrage 2022

Gewerbemieten sind frei verhandelbar und nicht an Vergleichswerte gebunden. Den „richtigen Preis“ für gewerbliche Mietobjekte zu finden ist daher gar nicht so einfach. FOTO: IMAGO/CHOMORANGE

Für Gewerbeflächen im Landkreis Mansfeld-Südharz existiert kein regelmäßiger „Mietspiegel“ wie etwa für private Wohnungsmieten. In einer Umfrage unter ihren Mitgliedsunternehmen ermittelt die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) deshalb erneut die Quadratmeterpreise für Büro-, Einzelhandels- oder Freiflächen sowie in Lagerhallen, Produktionsstätten und in der Gastronomie.Die IHK aktualisiert so ihren „Orientierungsrahmen für Gewerbemieten“ aus dem Jahr 2019, eine kostenfreie Gesamtübersicht für den Landkreis. Gewerbemieten sind frei verhandelbar und nicht an Vergleichswerte gebunden. Regelmäßig erreichen die IHK-Geschäftsstelle Sangerhausen jedoch Anfragen von Unternehmen nach dem „richtigen Preis“ für gewerbliche Mietobjekte. „Wir möchten auch weiterhin mit verlässlichen Vergleichszahlen dienen können“, erläutert Frank Lehmann, IHK-Geschäftsstellenleiter in Sangerhausen. Deshalb ruft die IHK ihre Mitgliedsunternehmen im Landkreis auf, an der Befragung teilzunehmen.

Sie hat dazu gewerbliche Mieter und Vermieter angeschrieben. Auf der Internetseite der IHK Halle-Dessau ist die Teilnahme bis 8. Juli 2022 auch direkt online möglich.

Die Daten werden selbstverständlich vertraulich und anonymisiert behandelt, versichert Lehmann. „Für verlässliche Zahlen brauchen wir natürlich eine solide Beteiligung – aber da sind wir sehr optimistisch.“ Vor drei Jahren hätten sich laut IHK Halle-Dessau immerhin mehr als 300 Unternehmer an der Umfrage beteiligt. IHK

Wichtige Balance aus Angebot und Einnahmen

GEBÜHRENORDNUNG: Kreistag hat jetzt moderate Preiserhöhungen an der Kreismusikschule beschlossen.

Ab dem kommenden Schuljahr gilt in der Kreismusikschule Mansfeld-Südharz eine neue Gebührenordnung. Der Kreistag hat jüngst einem entsprechenden Vorschlag der Kreisverwaltung zugestimmt.

„Die neue Gebührenordnung sichert die Balance aus Angeboten und Einnahmen“, erklärte Landrat André Schröder. „Ziel ist es, die Qualität dieser führenden kulturellen Institution dauerhaft zu sichern und mit einer moderaten Gebührenanpassung die Belastung der Musikschüler in Grenzen zu halten.“

Bis zum Schuljahr 2026/ 2027 steigen die Gebühren schrittweise, so dass nach fünf Jahren eine Erhöhung um rund 35 Prozent erreicht ist. So zahlt beispielsweise ein Erwachsener im Einzelunterricht Gitarre (22,5 Minuten) 24 Euro pro Jahr(2 Euro pro Monat) mehr.

Mit der neuen Gebührenordnung bleiben sämtliche Angebote der Kreismusikschule erhalten, gleichzeitig gibt es ein neues Schnupperangebot.

Künftig können Gutscheine für 5 oder11 Musikschulstunden gekauft werden. Damit wird Interessierten die Möglichkeit geboten, sich an einem Instrument oder auch im Gesang oder Ballett auszuprobieren.

„Mit den neuen Gebühren kommt der Landkreis auch seiner Verpflichtung nach, die Vorgaben des Kreistages zum Konsolidierungskonzept umzusetzen“, erläuterte Landrat Schröder weiter. „Gleichwohl bleibt der soziale Einstieg in die Musikausbildung ein wichtiger Aspekt, denn mit der neuen Gebührenordnung sind auch weiterhin Sozialermäßigungen und Rabatte möglich. Unsere Kreismusikschule ist auch in Zukunft jeden Cent wert!“ LK MSH