Köthen ANZEIGE

Herausforderung Pflege bewältigen

TIPP: AOK Sachsen-Anhalt bietet zahlreiche Hilfen an für Pflegende

Herausforderung Pflege bewältigen

Für bis zu sechs Wochen im Jahr übernimmt die Verhinderungspflege die Kosten, z.B. auch für eine private Ersatzpflegeperson aus dem Verwandtschafts- oder Bekanntenkreis. FOTO: AOK

Pflegt man einen Angehörigen selbst, kostet das viel Kraft und geht nicht selten an die Substanz. Die Corona-Krise stellt die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen zusätzlich vor Herausforderungen. Die AOK Sachsen-Anhalt bietet zahlreiche Hilfen an, um die Pflegenden zu unterstützen.Finanzielle Hilfe für plötzlich nötige PflegeWenn nahe Angehörige Pflege organisieren oder selbst sicherstellen müssen und dafür von der Arbeit eine Freistellung notwendig ist, hilft das Pflegeunterstützungsgeld. Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernimmt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes (ohne Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten), abzüglich der Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Aufgrund der Corona-Krise wurde die Anspruchsdauer bis zum 30. Juni 2022 um weitere zehn Arbeitstage auf insgesamt 20 verlängert.

Entlastung durch Unterstützung im Alltag

Hilfen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige bieten die vom Land Sachsen-Anhalt anerkannten Betreuungsangebote zur Unterstützung im Alltag. Diese helfen Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen im Alltag, im Haushalt (insbesondere bei der Haushaltsführung) oder bei der eigenverantwortlichen Organisation von Hilfeleistungen.

Eine Übersicht gibt es unter www.pflege.sachsen-anhalt.de. Finanziert werden anerkannte Betreuungsangebote mit dem monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro, den jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad in Anspruch nehmen kann.

Für die Überbrückung von Versorgungsengpässen

Um durch die Coronapandemie verursachte Versorgungsengpässe zu kompensieren, können Versicherte mit Pflegegrad 1 den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro bis zum 30. Juni 2022 flexibel verwenden. Dies betrifft Hilfen bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen, bei pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie bei der Haushaltsführung. Sie können dabei professionell unterstützt werden z.B. durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Heilerzieher oder auch von Angehörigen, vergleichbar Nahestehenden oder Nachbarn. Voraussetzung ist, dass sie nicht in einem Haushalt leben.

Was tun, wenn die Pflegeperson ausfällt?

Die Verhinderungspflege kann helfen, wenn zum Beispiel die Pflegeperson ausfällt und der Pflegebedürftige zu Hause nicht mehr gepflegt werden könnte.

Für bis zu sechs Wochen im Jahr übernimmt die Verhinderungspflege die Kosten für z.B. eine private Ersatzpflegeperson aus dem Verwandtschafts- oder Bekanntenkreis bis zu einem Betrag von 1.612 Euro.

Pflegeberater stehen mit Rat und Tat zur Seite

Den Versicherten sowie den Angehörigen stehen allein in Sachsen-Anhalt, auch in Corona-Zeiten, über 140 speziell qualifizierte AOK-Pflegeberaterinnen und Pflegeberater zur Seite.

Die Pflegeberatung kann telefonisch über die kostenlose Pflege-Hotline 0800 226 5725, vor Ort in einem Kundencenter (nach Terminvereinbarung) oder per E-Mail erfolgen.

Die Pflegeberatung ist kostenfrei, auch wenn Angehörige nicht bei der AOK versichert sind.