Aschersleben ANZEIGE

Hausnotruf ist Dienstleistung

Guter Rat – Recht, Steuern und Finanzen

Hausnotruf ist Dienstleistung

Die Kosten für ein Hausnotrufsystem können steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt laut einem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts auch dann, wenn man noch in seinem eigenen Haushalt lebt.Senioren, die ein Hausnotrufsystem nutzen, um im Ernstfall schnell Hilfe zu bekommen, können die Kosten dafür in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie in einer betreuten Wohnanlage leben.

Steuern: Wie Senioren den Steuerbonus nutzen

01 10. 2020 16.00 Uhr

Hausnotruf ist Dienstleistung-2
Die Kosten eines Hausnotrufes können steuerlich erstmal geltend gemacht werden. FOTO: DPA

„Umstritten ist die Rechtslage, wenn Senioren allein im eigenen Haushalt wohnen“, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Das Sächsische Finanzgericht allerdings hat jetzt in einem Urteil klargestellt, dass auch in diesen Fällen die Kosten eines Notrufsystems als haushaltsnahe Dienstleistung abgezogen werden dürfen (Az.: 2 K 323/20). Anlass des Urteils war der Streit einer Rentnerin mit ihrem Finanzamt. Die Klägerin lebte allein in ihrem eigenen Haushalt und nutzte ein Hausnotrufsystem. Dabei hatte sie das Paket „Standard“ mit Gerätebereitstellung und 24-Stunden-Service-Zentrale gebucht, um sich im Notfall per Knopfdruck an die Service-Zentrale wenden zu können.

Die Klägerin setzte die Ausgaben dafür in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung an. Weil die Dienstleistung der Notrufzentrale aber nicht im Haushalt der Rentnerin erfolge, strich das Finanzamt den Steuerabzug.

Letztes Wort spricht noch der Bundesfinanzhof

Das Sächsische Finanzgericht gab hingegen der Seniorin recht und erkannte – wie bei haushaltsnahen Dienstleistungen gesetzlich vorgesehen - 20 Prozent der Kosten des Hausnotrufsystems als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd an. Da üblicherweise Haushaltsangehörige im Bedarfsfall Hilfe holen, ersetze das Notrufsystem bei Alleinlebenden die Überwachung im Haushalt, entschied das Gericht.

Das letzte Wort dazu hat allerdings der Bundesfinanzhof, denn das Finanzamt hat Beschwerde eingelegt (Az.: VI B 94/20).

„Betroffene können sich dennoch auf das gut begründete Urteil des Sächsischen Finanzgerichts berufen und Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen, wenn das Finanzamt die Kosten für den Hausnotruf nicht akzeptiert“, rät Klocke. Zugleich sollte das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Dann bleibt der eigene Steuerfall bis zur Entscheidung offen. dpa

Steuertipp: Steuerberater kann helfen

Kleine und mittelständische Unternehmen sind gut beraten, wenn sie Prozesse digitalisieren. Die gesamte Wirtschaft befindet sich in der Phase der digitalen Transformation. Aufgrund der Corona-Pandemie hat diese Entwicklung einen weiteren Schub bekommen und auch viele kleine und mittelständische Unternehmen erfasst.

Zugleich besteht jedoch große Unsicherheit. Ein Steuerberater kann als Digitalisierungsberater helfen und die Mandanten beim Übergang hin zu digitalen Prozessen unterstützen“, weiß die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt. Orientierungshilfe bei der Suche nach einem Berater gibt der Steuerberater-Suchdienst auf der Website der Steuerberaterkammer unter www.stbk-sachsen-anhalt.de.