Aschersleben ANZEIGE

Ist Duschen versichert?

Ist Duschen versichert?

FOTO: GRIGVOVAN/ADOBE STOCK

RECHTSTIPP: Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, dann vor dem Dienstbeginn im Betrieb duscht - und unter der Brause ausrutscht, kann nicht auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zählen. Darauf weist das Magazin Arbeit & Gesundheit (Ausgabe 1/2023) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hin. 

Der Grund: Es ist die freie Entscheidung der Beschäftigten, das Rad für den Arbeitsweg und dann die Dusche des Betriebes zur Erfrischung vor dem Arbeitsstart zu nutzen. Voraussetzung für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ist aber, dass die Nutzung der Dusche am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Tätigkeit selbst steht - und für diese notwendig oder vorgeschrieben ist.