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Alles korrekt im Büro?

EXPERTENTIPP: Darf der Fahnder einfach ins Haus?

Alles korrekt im Büro?

Aufwendungen für das beruflich genutzte, häusliche Arbeitszimmer sind steuerlich absetzbar. FOTO: FOTOFABRIKA - STOCK.ADOBE.COM

Viele Bürgerinnen und Bürger machen Steuervorteile geltend, weil sie ihr häusliches Arbeitszimmer beruflich nutzen. Dabei wird gelegentlich auch geschwindelt. Trotzdem darf der Fiskus seine Fahnder nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS im Regelfall nicht unangekündigt zu einer Wohnungsbesichtigung entsenden.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VIII R 8/19)

Der Fall: Eine selbstständige Unternehmensberaterin wollte, dass Aufwendungen für ihr Arbeitszimmer anerkannt würden und reichte dazu eine Skizze der Wohnung beim Finanzamt ein. Der Sachbearbeiter hielt die Sache für klärungsbedürftig. Er bat um die Unterstützung eines Fahnders, der die Wohnung dann auch tatsächlich betrat. Die Steuerpflichtige hatte dem für sie überraschenden Ersuchen des Beamten nicht widersprochen.

Das Urteil: Trotz der Zustimmung der Wohnungsbesitzerin war die Besichtigung rechtswidrig, entschied das oberste deutsche Finanzgericht. Das Vorgehen sei mit dem grundgesetzlich verbürgten Schutz auf die Unverletzlichkeit der Wohnung nicht vereinbar gewesen. Die Steuerpflichtige habe bei der Klärung des Sachverhalts mitgewirkt und es hätten auch noch die Möglichkeit andere Auskünfte (zum Beispiel das Einreichen von Fotos) bestanden. ots

Achtung, Vollsperrung!!!

In der Zeit vom 06.02.2023 bis voraussichtlich 10.02.2023 wird die Erlenstraße Höhe Hausnummer 5 in Quedlinburg wegen Kanalbauarbeiten voll gesperrt.

Es erfolgt eine Sackgassenregelung unter Aufhebung der stationären Einbahnstraßenregelung, ab Fichtenstraße bis Eimnündung Weyhegarten.

QHT Quedlinburger Hoch- und Tiefbau GmbH
Meyers Bausanitär und Verkehrsabsicherung MBV KG