Neuregelungen 2020
Guter Rat – Recht, Steuern und Finanzen
Seit 1. Januar 2020 gelten bei Steuern zahlreiche Neuregelungen. Hier einige der Änderungen: Grundfreibetrag: Ledige haben jetzt bei der Einkommensteuer einen höheren Grundfreibetrag. Bis zu 9408 Euro bleibt das Einkommen steuerfrei. Für Verheiratete steigt der Betrag auf 18 816 Euro. Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag steigt auf 5172 Euro. Eltern können diesen Freibetrag statt des Kindergelds erhalten. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Einkommensteuer automatisch, welche Vergünstigung sich für Eltern mehr auszahlen. Altersvorsorge: Wer für das Alter vorsorgt, kann bis zu 90 Prozent dieser Aufwendungen absetzen – nach Angaben des Bunds der Steuerzahler berücksichtigt der Fiskus nun bei Alleinstehenden bis zu 22 541 Euro, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern 45 082 Euro. Weitere Infos: www.stbk-sachsen-anhalt.de
STEUERN: Steuerberaterkammer informiert
23.01.2020 14.00 Uhr