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Steuerbonus an Mieter und Eigentümer für haushaltsnahe Dienstleistungen

Guter Rat - Recht, Steuern und Finanzen

Steuerbonus an Mieter und Eigentümer für haushaltsnahe Dienstleistungen

Ob Putzfrau oder Hausmeister und ob Hauseigentümer oder Mieter – wer in seinem privaten Haushalt jemanden beschäftigt, der einem hilft, kann sich über Steuerermäßigungen freuen. Das teilt der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf seiner Internetseite mit.Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alle Arbeiten, die gewöhnlich von einem selbst oder durch andere Mitglieder des privaten Haushalts erledigen werden können, für die man aber einen Dienstleister beauftragt.Wichtig dabei ist, so betont der Lohnsteuerhilfeverein: Die Aufgaben müssen einen „haushaltsnahen Charakter“ haben und im jeweiligen Haushalt oder auf dem Grundstück erbracht werden. Dazu zählen zum Beispiel Hausmeisterdienste, Betreuungsdienste oder Pflegedienste, aber auch die die Reinigungsarbeiten einer Putzfrau oder eines Putzmanns.

STEUERN: Der Lohnsteuerhilfeverein informiert über die einzelnen Möglichkeiten

09.10.2020 13.00 Uhr

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Gartenarbeiten zählen als haushaltsnahe Dienstleistungen, für die es einen Steuerbonus gibt. FOTO: PEXELS/PIXABAY.COM

An den Ausgaben für einen privaten Umzug kann man den Fiskus ebenfalls beteiligen. Denn die Dienste einer Umzugsspedition erkennt das Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistung an. Auch die Schornsteinfegerdienste zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Und zwar gilt das in der Regel für alle Tätigkeiten, die der Schornsteinfeger in Ihrem privaten Haushalt erledigt, also das Kehren des Kamins, Wartungsarbeiten, Überprüfungs- oder Messarbeiten, Legionellenprüfungen sowie die sogenannte Feuerstättenschau. Das wurde 2015 von der Finanzverwaltung entschieden.

Was gehört in die Steuererklärung?

Wenn jemand Arbeiten im privaten Haushalt erledigt hat, dann kann der Auftraggeber in der Regel 20 Prozent von jeder Rechnung in seine Steuererklärung eintragen. Allerdings dürfen nur maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Etwas komplizierter wird es, wenn zum Beispiel die Reinigungskraft als Minijobber beschäftigt wird. Auch hier vergibt der Staat eine Steuervergünstigung von 20 Prozent. Die Steuerersparnis ist allerdings auf 510 Euro im Jahr begrenzt.

Zunächst ist eine Rechnung über die erbrachten Leistungen nötig. In dieser muss der Dienstleister die einzelnen Posten genau aufgeschlüsselt haben, denn nur folgende Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden: Arbeitskosten (inkl. Mehrwertsteuer); Fahrtkosten; Maschinenkosten; Entsorgungskosten; Kosten für Verbrauchsmittel (z. B. Reinigungsmittel, Streugut).

Nicht in die Steuererklärung gehören: Materialkosten; Verwaltergebühren bei einer Wohneigentumsgemeinschaft; Müllabfuhrgebühren oder Kosten für Warenanlieferungen.

Wichtig: Die Rechnung muss per Überweisung beglichen worden sein. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Ausführliche Infos im Internet unter www.vlh.de/wohnenvermieten/eigentum/kostenfuer-handwerker-von-dersteuer-absetzen.html

Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen auf einen Blick:

• Wohnung reinigen
• Fenster putzen
• Teppich reinigen
• Mahlzeiten vorbereiten
• Wäsche bügeln
• Schäden an Haus und Garten reparieren (Handwerkerleistungen)
• Gartenpflege
• Betreuung, Versorgung oder Pflege von kranken oder älteren Menschen (ambulante Pflegedienste, Hand- und Fußpflegedienste, Betreuungspauschale für Betreutes Wohnen)
• Betreuung von Kindern
im eigenen Haushalt (durch eine selbstständige Tagesmutter oder ein Au-Pair)
• Betreuung und Versorgung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück

Finanz-Info

Mieter können Mietsenkung fordern

Gute Nachrichten für Mieter: Seit April 2020 hat die Mietpreisbremse etwas mehr Biss bekommen.

Verlangt der Eigentümer mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, dürfen die Bewohner rügen und eine Senkung verlangen, erklärt der Deutsche Mieterbund.

Für Verträge, die ab April 2020 geschlossen wurden, können Mieter künftig rückwirkend für 30 Monate eine Rückerstattung verlangen.

Für Verträge, die ab 2019 geschlossen wurden reicht es, den Eigentümer schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Miete entsprechend der Mietpreisbremse zu hoch ist. Es ist trotzdem sinnvoll, sich schon in der Rüge darauf zu beziehen, wie man zu dieser Annahme kommt. Bei älteren Mietverhältnissen muss die Begründung in das Schreiben rein.

Ist die Rüge an den Vermieter verschickt, gibt es keine festgelegte Frist, innerhalb derer er reagieren muss. Stimmt er der Anzeige zu, dann haben Mieter einen Anspruch auf Senkung der Miete und Rückzahlung. Stimmt der Vermieter der Rüge nicht zu, dann muss der Mieter auf Senkung und Rückzahlung klagen.