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Bald rollt der Ball wieder

Guter Rat - Recht, Steuern und Finanzen

Bald rollt der Ball wieder

Auch in der laufenden Saison gab es in den deutschen Profiligen wieder zahlreiche Zwischenfälle mit Pyrotechnik. Mit Taschenkontrollen und Leibesvisitationen sollen Krawalle in den Fußballstadien verhindert werden. Dazu hier die wichtigsten Antworten: Muss man Taschenkontrolle und Leibesvisitation akzeptieren? „Die Zuschauer schließen einen Vertrag mit dem Verein oder dem Eigentümer des Stadions. Die AGB und die Hausordnungen sehen Durchsuchungen der Taschen hier in der Regel vor“, erklärt der Hamburger Jurist Christian Teppe, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Gleiches gelte für das Abtasten. Da die Betreiber ihr Möglichstes tun müssen, um Gefahren von den Zuschauern abzuwenden, seien die Leibesvisitationen auch in den AGBs geregelt und damit zulässig. Ist es Freiheitsberaubung, wenn Gästefans nach Risikospielen im Block ausharren müssen? „Der Veranstalter eines Fußballspiels hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung anderer Personen zu verhindern. Hierzu gehört auch die Pflicht, Zuschauer vor Ausschreitungen zu schützen“, betont Teppe. Die räumliche Trennung sei eine geeignete Maßnahme. Darf man seine Dauerkarte gegen Gebühr für ein Spiel abgeben? Teppe rät davon ab: „Die Dauerkartenverträge verbieten in der Regel die kommerzielle Weitergabe an Dritte. Ein Verstoß kann zur Kündigung der Dauerkarte führen.“ djd

Recht - Tipps rund um den Besuch im Fußball-Stadion

23.04.2019 08.00 Uhr

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Nicht immer ist die Stimmung in den deutschen Stadien so friedlich wie auf diesem Bild. FOTO: DJD/ ROLAND RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNGS-AG/ CSABA PETERDI - STOCK.ADOBE.COM

Versicherungsschutz gratis

Kennzeichen - Ruheversicherung fürs Auto

Viele Cabrios und Motorräder verschwinden spätestens im November von der Straße. Wer nur ein paar Monate im Jahr fährt, will natürlich nur dafür Steuern und Versicherungsbeiträge zahlen. Mit Saisonkennzeichen kein Problem. Mehr als 800 000 Pkw- und 1,3 Millionen Motorradfahrer nutzen laut Kraftfahrt-Bundesamt die Möglichkeit, ihr Fahrzeug einmalig für zwei bis elf Monate bei der Zulassungsstelle anzumelden. Mit Beginn der neuen Saison kann sich der Fahrer ins Auto setzen, Gas geben und losfahren. Der Saisonzeitraum bleibt bis zur Abmeldung von Jahr zu Jahr gültig.

Wird das Fahrzeug eingemottet, erlischt der Versicherungsschutz nicht völlig. Während der Stilllegung besteht in der Kfz-Versicherung eine kostenlose Ruheversicherung. Sie kommt in der Kfz-Haftpflichtversicherung hauptsächlich zum Tragen, wenn auslaufende Betriebsstoffe Schaden anrichten.

Um von der Ruheversicherung zu profitieren, muss es sich beim Winterquartier um einen Raum oder zumindest um einen umfriedeten Abstellplatz handeln. HUK-Coburg