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Steuer- und Finanztipp: Familien werden mehr entlastet

                   

Steuer- und Finanztipp: Familien werden mehr entlastet

FOTO: DPA

Der Bundestag hat im Oktober 2020 eine erneute Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen beschlossen. Konkret wurde das Kindergeld zum 1. Januar 2021 um monatlich 15 Euro pro Kind angehoben. Damit erhalten Eltern nun monatlich folgende Zahlungen: für das 1. und 2. Kind je 219 Euro; für das 3. Kind 225 Euro; ab dem 4. Kind je 250 Euro. Mit dieser Anhebung geht auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 5.460 Euro und eine Erhöhung des Freibetrags für den Erziehungs- und Betreuungs oder Ausbildungsbedarf auf 2.928 Euro einher.

Hinweis: Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob für den Steuerzahler der Abzug des Kinderfreibetrags oder das Kindergeld günstiger ist. Wie das funktioniert, erklären Steuerberaterinnen und -berater gerne.