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Mehr Fachkräfte für Deutschland

Gute Jobs in der Heimat

Mehr Fachkräfte für Deutschland

Ingenieurin aus Brasilien, Altenpflegende aus Vietnam, Elektriker aus Bosnien-Herzegowina – Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern werden genauso benötigt, wie Fachkräfte aus dem Inland und aus der EU. Für die Fachkräfte aus der Ferne gilt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. FOTO: SAGOODI/PIXABAY.COM

Mit dem „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ schafft die Bundesregierung den Rahmen für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Das Gesetz tritt zum 1. März 2020 in Kraft. Vorab startet ein befristetes Modellvorhaben der Bundesagentur für Arbeit, die Ausländer bei Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen berät. Die Bundesregierung sieht Deutschland in den kommenden Jahren auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Allein im Handwerk bleiben – nach Schätzungen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) – rund 250.000 Stellen unbesetzt, da die Betriebe keine geeigneten Mitarbeiter finden. Drei Säulen für eine starke Wirtschaft Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft tritt und Bestandteil der Fachkräftestrategie der Bundesregierung ist, soll qualifizierten Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten deutlich leichter und schneller den Weg nach Deutschland ebnen. Laut der DHZ (Deutsche Handwerkszeitung, online-Portal, Text vom 17. Dezember 2019), steht die Fachkräftestrategie der Bundesregierung auf insgesamt drei Säulen. Die erste Säule: Das Fachkräftepotenzial im Inland soll besser genutzt werden, denn laut Bundesregierung bleibt es „die wichtigste Stellschraube“ beim Versuch, dem Fachkräftemangel zu begegnen. In Deutschland sind noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um mehr Menschen zu qualifizieren und Arbeit besser zu organisieren. Dazu gehört etwa, dass sich Jugendliche bereits in der Schule beruflich orientieren, damit ihnen der Übergang in Ausbildung und Studium gelingt. Oder, dass Frauen nach Familienphasen wieder in den Beruf zurückkehren und in Vollzeit wechseln können. Die Bundesregierung wird dafür fortlaufend konkrete Maßnahmen erarbeiten – zusammen mit Ländern, Sozialpartnern, Kammern und der Bundesagentur für Arbeit. Und sie hat bereits Verbesserungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf den Weg gebracht: Mit dem Brückenteilzeitgesetz sind seit 1. Januar 2019 befristete Teilzeit und Rückkehr in Vollzeit möglich. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat eine Initiative gestartet, um mehr Kita-Erzieherinnen und Erzieher gewinnen. In der Pflege verbessert der Bund die Arbeitsbedingungen: Die Pflegeausbildung wird attraktiver, zusätzliche Pflegestellen werden finanziert und weitere Verbesserungen mit der „Konzertierten Aktion Pflege“ vorbereitet. Mit dem Qualifizierungschancengesetz hat die Bundesregierung seit 1. Januar 2019 die Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten geöffnet. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen sich für neue Anforderungen und digitale Arbeit qualifizieren können. Die Unternehmen können Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Mitarbeitende für die Weiterbildung freistellen. Die zweite Säule: Es soll weiter Zuwanderung aus EU-Staaten geben. Deutschland ist eines der Hauptzielländer für Fachkräfte aus der Europäischen Union. Heute arbeiten rund zweieinhalb Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten hier. Doch darauf kann sich Deutschland nicht verlassen. Denn auch in anderen EU-Ländern wird die Bevölkerung immer älter und die jungen Fachkräfte werden in ihrer Heimat benötigt. Deshalb muss Deutschland mehr tun, um für europäische Fachkräfte attraktiv zu bleiben. Die Bundesregierung will den Spracherwerb und die Anerkennung von Abschlüssen aus anderen EU-Ländern weiter erleichtern. Die dritte Säule: Die Einwanderung von Fachkräften aus sogenannten Drittstaaten, also aus Ländern außerhalb der EU, soll verstärkt werden. Intern geht man in der Bundesregierung davon aus, dass in den kommenden Jahren Zehntausende Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten gebraucht werden. Dafür wurde jetzt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. „Wir wollen keine Einwanderung in die Sozialsysteme, sondern in den Arbeitsplatz. Das ist unser Ziel. Zudem können wir über diesen Weg die illegale Migration etwas zurückdrängen“, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer bei einer gemeinsamen Pressekonferenzmit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in Berlin. Deshalb werde der Grundsatz der Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration beibehalten. Wo es Engpässe gibt Laut Fachkräftestrategie der Bundesregierung sind vom Fachkräftemangel besonders Berufe aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik, Bau, Hotel- und Gaststättenwesen sowie Gesundheitsberufe betroffen. Konkret gehe es zum Beispiel um die Berufe Elektrotechniker, Metallbauer, Mechatroniker, Köche, Alten- und Krankenpfleger, Informatiker und Softwareentwickler. Neue Regelungen für Fachkräfte aus der Ferne Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt klar und transparent, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören: – ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst; – der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag; – der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung; – die Möglichkeit für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, entsprechend der bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen, für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung sind notwendige deutsche Sprachkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts); – verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen; – Verfahrensvereinfachungen, eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte. Daneben will die Bundesregierung die Regelungen mit weiteren Maßnahmen ergänzen – insbesondere sollen das das Visumverfahren verbessert und die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse beschleunigt sowie die Sprachförderung insbesondere im Ausland wesentlich stärker als bisher gefördert werden. Handwerk beschließt Pilotprojekt Um erste Zuwanderungspotenziale auch für das Handwerk zu erschließen, plant der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) laut DHZ zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit ab Frühjahr 2020 ein Pilotprojekt durchzuführen, um beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Bosnien und Herzegowina für eine Beschäftigung im deutschen Handwerk zu gewinnen. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollen für die Durchführung zukünftiger Vermittlungsabsprachen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und ausländischen Arbeitsverwaltungen von Nutzen sein.

Wirtschaft: 3. Säule der Fachkräftestrategie der Bundesregierung: Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt im März 2020 in Kraft.

28.12.2019 08.00 Uhr