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Einbau eines Kamins steuerlich begünstigt

Steuern: Handwerkerkosten sind absetzbar

Einbau eines Kamins steuerlich begünstigt

Ein Kamin bietet behagliche Wärme. FOTO: WANDERSMANN/PIXELIO.DE

Die eisigen Tage mit klirrender Kälte stehen noch bevor. Wer einen Kamin zu Hause hat, kann sich wohlig davor einkuscheln. Das Beste daran ist: Wird ein Kamin angeschafft, kann mit einer Steuervergünstigung geplant werden.

Ob offener Kamin oder Kachelofen, für den fachmännischen Einbau wird ein Handwerker benötigt. Dessen Kosten können zu 20 Prozent bis zu 1200 Euro für die Arbeitsleistung sowie An- und Abfahrt durch Mieter, Vermieter oder Eigenheimbesitzer in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Als Nachweise fürs Finanzamt müssen eine korrekt aufgestellte Rechnung und ein Kontoauszug vorliegen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Altbau oder Neubau handelt. Letzterer muss allerdings schon bewohnt werden, damit sich die persönliche Steuerlast direkt reduzieren lässt. Die Materialkosten für den Kamin selbst sind von Steuervergünstigungen ausgenommen. Wird eine öffentliche Förderung für diese Maßnahme im Anspruch genommen, kann leider nicht doppelt abgerechnet werden.
   

Rechtstipp: Mängel benennen

Wer einen Gebrauchtwagen verkaufen will, muss dem Käufer ungefragt bekannte Mängel und Unfallschäden mitteilen. Das gilt auch dann, wenn diese fachmännisch behoben wurden. Ansonsten kann der Kauf rückgängig gemacht werden.

Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf ein Urteil (Az: 15 O 68/19) des Landgerichts Coburg. dpa