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Beim Packen das Gewicht im Blick haben

STVO: Wie viel ein Reisemobil wiegen darf ist genau festgelegt. Darauf sollte man stets achten.

Beim Packen das Gewicht im Blick haben

Auch wenn viel hineinpasst: Das zulässige Gesamtgewicht des Campers darf nicht überschritten werden. FOTO: DPA

Wer mit einem Camper auf Reisen geht, darf das Gefährt nicht zu voll beladen. Beim Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts riskiert man ganz schnell ein Bußgeld. Die Fahrsicherheit leidet ebenfalls massiv darunter, warnt der ADAC Hessen-Thüringen. Das zulässige Gesamtgewicht von solchen Fahrzeugen beträgt in der Regel 3,5 Tonnen. Man findet es in der Zulassungsbescheinigung. Es setzt sich aus dem Leergewicht des Fahrzeugs und der maximal erlaubten Zuladung zusammen. Beim Gesamtgewicht die Passagiere nicht vergessen.

„Mit vier Fahrrädern und einem vollen Wassertank kann das schnell mal überschritten werden“, so der ADAC-Regionalclub. Wichtig: Auch die Mitreisenden zählen zur Zuladung und müssen einberechnet werden.

Ein Reisemobil ist größer und fährt sich anders als ein normales Auto. Um sich an die Größendimensionen, das Bremsverhalten und die Sichtverhältnisse zu gewöhnen, sind ein paar Übungsrunden vor der ersten Reise ratsam. Zum Beispiel auf einem großen Parkplatz. DPA

Die Freiheit sicher genießen

RUNDUMSCHUTZ: Wer Urlaub mit dem Wohnmobil macht, sollte bei der Versicherung einiges beachten.

Der Boom beim Camping geht unvermindert weiter. Im vergangenen Jahr gab es gut 81.420 Neuzulassungen und damit noch einmal 4,3 Prozent mehr als 2020. Innerhalb von vier Jahren haben sich die Reisemobilzulassungen somit mehr als verdoppelt.

Nachdem Deutschland zuletzt die unangefochtene Spitzenposition unter den Zielen innehatte, werden nach der Lockerung der Reisebestimmungen laut ADAC auch wieder Frankreich und südeuropäische Länder wie Italien und Kroatien gefragt sein. Was müssen Wohnmobilisten bei einer Versicherung beachten? Hier sind die wichtigsten Tipps:

Vollkasko und Auslandsschadenschutz

Wohnmobile benötigen wie jedes andere Kfz eine Haftpflichtversicherung, diese übernimmt aber lediglich Unfallschäden am fremden Fahrzeug. Darüber hinaus sollte man eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. „Die Vollkasko etwa schützt bei Vandalismus - und gerade auf Campingplätzen ist er gar nicht so selten“, erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Bei diesem Anbieter beispielsweise gibt es für Reisen ins Ausland einen ergänzenden Auslandsschadenschutz.

Mit Teilkasko gegen Brandschäden versichert

Mit einer Teilkasko ist das Wohnmobil gegen Brandschäden abgesichert. „Die Versicherung zahlt je nach Vertrag auch bei Kurzschluss. Wer aber einen heißen Topf vom Herd auf die Arbeitsfläche stellt oder fahrlässig anderes im Wagen verschmort, bleibt auf den Kosten sitzen, so Johannssen. Auch Vorzelte sind meistens in der Teilkasko mitversichert.

Besonderheiten bei Bissschäden durch Tiere

Bissschäden durch Marder sind in der Regel mitversichert. Einige Gesellschaften wie die Itzehoer Versicherungen bieten auch Versicherungsschutz bei Bissschäden durch Mäuse und andere Tiere. „Tierbisse im Fahrzeuginnenraum sind aber nicht mitversichert“, sagt Thiess Johannssen. „Knabbert also der Hund genüsslich am Sitz, gibt es kein Geld.“

Den Camper gut gegen Diebe schützen

Camper werden gerne von Dieben ins Visier genommen. Sperreinrichtungen gibt es in elektronischer Form, etwa Alarmanlagen, oder in mechanischer Ausführung, darunter Lenkradkrallen. Der beste Schutz vor Diebstahl ist die Kombination aus mehreren Sperreinrichtungen. DJD/ITZEHOER VERSICHERUNGEN