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Barrierefrei von Anfang an

BAUPLANUNG: So plant man das Eigenheim für ein selbstbestimmtes Leben in jeder Lage

Barrierefrei von Anfang an

Wer bereits beim Bauen an Barrierefreiheit beispielsweise bei den Hauszugängen denkt, hat es später einfacher, das Haus an altersgerechte Bedürfnisse anzupassen. FOTOS: DJD/BAUHERREN-SCHUTZBUND

Wer in jüngeren Jahren ein eigenes Haus baut, denkt eher an die Familienplanung als an Barrierefreiheit. Komfort für Eltern und Kinder sowie eine altersgerechte Vorplanung müssen aber nicht im Widerspruch stehen. „Bereits bei der Hausplanung sollte man auf die Anpassungsfähigkeit des Gebäudes achten“, rät Erik Stange, Pressesprecher bei dem Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB).

Küche und Bad lieber etwas großzügiger planen

Wichtige Funktionsräume für ein selbstbestimmtes Leben sind Küche und Bad. „Sie sollten deshalb besser großzügig und mit ausreichenden Bewegungsflächen geplant werden“, so die Empfehlung von Stange. Umgestaltungen zur Anpassung an körperliche Einschränkungen, etwa am Waschtisch im Bad oder am Arbeitstresen in der Küche, sind dann später einmal leichter möglich.

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Eine großzügig geplante Küche bietet viel Komfort und macht es einfacher, später einmal Anpassungen für mehr altersgerechten Komfort vorzunehmen.

Ebenfalls nicht zu eng ausgelegt werden sollten Treppen und Flure, damit sie die Bewegungsfreiheit nicht einschränken. Beim Zugang zum Haus rät Stange zu einer ebenerdig erreichbaren Eingangstür, die nicht erst im Alter, sondern auch für Kinderwagen die komfortablere Variante darstellt. Wo das nicht möglich ist, lassen sich Höhenunterschiede durch Rampen statt Treppenstufen überwinden. „Idealerweise legt man die Räume im Haus so an, dass eine oder zwei Personen im Alter auch alle wichtigen Bereiche - Wohnen, Schlafen, Körperpflege und Essen - auf einer Ebene unterbringen können“, so Stange.

„Barrierefrei“ als Schlagwort genügt nicht

Zu Vorsicht rät der BSB, wenn in Angebotsbeschreibungen für ein Haus Schlagworte wie „barrierefrei“, „altersgerecht“ oder „rollstuhlgerecht“ auftauchen. Die Begriffe sind nicht gesetzlich definiert und beschreiben keine verbindlichen Standards. „Es kommt immer auf die konkret in der Baubeschreibung genannten Details und Beschreibungen an“, erklärt Stange.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, holt sich zur Prüfung der Baubeschreibung schon vor Abschluss eines Bauvertrags Sachverständigenrat, zum Beispiel bei einem unabhängigen Bauherrenberater des BSB. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu Adressen und viele weitere Infos. Der Berater kann die Bauherren dabei unterstützen, barrierefreien Komfort sinnvoll vorauszuplanen. Zudem bietet er eine baubegleitende Qualitätskontrolle während der Bauphase bis zur Bauabnahme an. Im Zuge mehrerer Kontrollen überprüft er dabei, ob die Arbeiten am neuen Haus mängelfrei und vertragsgerecht ausgeführt werden. djd