Halle/Saalekreis ANZEIGE

Auch Hup-Konzerte haben ihre Regeln

LÄRM: Experten des Auto Clubs Europa sagen, wann das Tonsignal erlaubt ist und wann nicht.

Auch Hup-Konzerte haben ihre Regeln

Siegen ist schön: Aber hupend im Autokorso rechtlich auch Lärmbelästigung. FOTO: IMAGO / CHRISTOPH REICHWEIN

Dass die Erlaubnis, im Auto mal so richtig auf die Hupe zu drücken, enge Grenzen hat, liegt an schwer zu überhörenden Gründen: Eine Hupe erreicht in einer Entfernung von sieben Metern 105 Dezibel. Zum Tag gegen den Lärm am 27. April forderte der ACE daher dazu auf, Hupen auf das Nötigste zu beschränken und gibt Hinweise, wann es überhaupt erlaubt ist, denn die Regulierung ist strenger als die meisten Autofahrer ahnen. Grundsätzlich ist Hupen laut Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) innerorts nicht erlaubt, außer es besteht eine berechtigte Gefahrenlage, die einen Unfall nach sich ziehen könnte. Dies gilt auch außerorts – mit einer weiteren Ausnahme: Der nachfolgende Verkehrsteilnehmende möchte überholen und zeigt dies durch ein Hupsignal an.Eine verschlafene Grünphase zum Beispiel zählt hingegen als Verkehrsverzögerung und rechtfertigt keine Betätigung der Hupe. Doch auch wer nun zur Lichthupe greift, verhält sich ordnungswidrig. Stattdessen könnte versucht werden, mit Hilfe von Winken auf die grüne Ampel hinzuweisen.Wer unerlaubt ein Schallzeichen abgibt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von fünf Euro rechnen, werden zusätzlich andere dadurch belästigt, sind zehn Euro fällig. Fühlt sich jemand durch das Hupen genötigt, kann der Belästigte sogar eine Anzeige stellen. Achtung: Wer zu oft wegen unsachgemäßen Hupens ein Bußgeld kassiert, kann zur Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) geschickt werden.Auch Autokorsos nach Fußballsiegen oder Hochzeiten mit wiederholtem Hupen sind rechtlich gesehen Lärmbelästigung und damit ebenfalls nicht erlaubt. Doch oft wird hier ein Auge zugedrückt. Übrigens: Auch eine Melodie als Hupsignal, kann ein Bußgeld in Höhe nach sich ziehen. Die Hupe muss ein akustisches Signal mit gleichbleibender Grundfrequenz erzeugen. Ausnahmen sind Fahrzeuge mit Blaulicht, wie Polizei- und Rettungswagen und Feuerwehrautos. GLP