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Wie will ich bestattet werden? 

Abschied nehmen

Wie will ich bestattet werden? 

Über die Art und den Ort der eigenen Bestattung sollten Familienmitglieder schon zu Lebzeiten miteinander sprechen. Das erleichtert später den Hinterbliebenen die Gestaltung der Bestattung des Verstorbenen. Rechtlich bindend für die Angehörigen sind die mündlich geäußerten Bestattungswünsche jedoch nicht.Wer sicher gehen will, dass er tatsächlich nach eigenen Wünschen beigesetzt wird, sollte seine Vorstellungen zu Art und Ort der Bestattung und deren Ausgestaltung in einer letztwilligen Verfügung niederschreiben und diese zu den Dokumenten legen, die anlässlich des Todesfalls benötigt werden.

Der letzte Wille: Eigene Wünsche schriftlich verfügen

04.09.2017  10.00 Uhr

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Ist eine solche Willensäußerung nicht vorhanden, können Angehörige selbst festlegen, wie und wo der Verstorbene beigesetzt wird. Dabei gilt: Hinterlässt der Verstorbene einen Ehegatten, bestimmt dieser – vor anderen Verwandten – Art und Ort der Bestattung und Trauerfeier. Gibt es keinen Ehegatten, ist der Wille der Kinder beziehungsweise ihrer Ehegatten entscheidend – vor dem Votum der übrigen Verwandten. Sind mehrere Kinder beziehungsweise Angehörige gleichen Grades aufgerufen, die Bestattung zu organisieren, ist grundsätzlich die Einwilligung aller zum „Wo“ und „Wie“ erforderlich. Hinterlässt der Verstorbene keine Angehörigen, übernimmt die örtliche Behörde die Beisetzung.

Für die Bestattung Vorsorgen

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Foto: G. Stoverock

Wer sich rechtzeitig mit der Endlichkeit des eigenen Lebens auseinandersetzt, sichert die Durchführung der eigenen Wünsche bereits zu Lebzeiten in einer Bestattungsvorsorge ab und nimmt den Angehörigen die Last der Entscheidung. Eine Bestattungsvorsorgevereinbarung, die auch den Kauf eines Grabmales und die Grabpflege beinhalten kann, bedeutet nicht, bereits zu Lebzeiten einem Bestatter eine finanzielle Vorleistung zu entrichten. Vielmehr wird, ausgehend von den eigenen Wünschen und individuellen finanziellen Möglichkeiten, die dereinstige Bestattung vereinbart. Dies ist in der Regel mit keinen Kosten verbunden und kann beim Bestatter der eigenen Wahl abgeschlossen werden.

Grundsätzlich gilt: Die angemessene Bestattungsvorsorge ist vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt. Um eine Bestattungsvorsorge abzuschließen, ist es zunächst erforderlich, die Leistungen einschließlich der zu erwartenden ortsüblichen Kosten der dereinstigen Bestattung beim Wunschbestatter zu ermitteln und vertraglich festzulegen. Danach wird die Bezahlung des Bestatters im Sterbefall durch eine treuhänderische Hinterlegung des Geldes, zum Beispiel bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur vor Antragstellung auf Sozialleistungen gesichert.